Vergabe der Nutzungen im Lampl-Anwesen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 10.10.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.10.2017 ö beschließend 6

Sachverhalt

Nach § 3 der Benutzungsordnung erfolgt die Verwaltung des "Kultur- und Vereinehaus" mit der angegebenen Nutzung durch die Gemeinde. An diese sind Nutzungsanträge zu richten. Diese können auf eine Dauer- oder auf eine Einzelnutzung der Räumlichkeiten abgestellt sein.

Bei mehreren Anmeldungen zum gleichen Termin bzw. Zeitraum erfolgt die Zuteilung der Räume nach der Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen. In besonderen Fällen kann von dieser Festlegung abgewichen werden, insbesondere dann, wenn eine Nutzung in einem überwiegenden öffentlichen Interesse steht.

Soweit ein Benutzer eine Dauernutzung einer Räumlichkeit hat, entscheidet dieser über die Anfrage eines anderen Nutzers zur zeitweisen Nutzung dieser Räumlichkeit. Sollte zwischen beiden Nutzern darüber keine Einigkeit zu erzielen sein, vermittelt der Erste Bürgermeister zwischen den Nutzern unter Berücksichtigung derer Interessen.

Die Verwaltung hatte alle Vereine angeschrieben mit der Bitte um Mitteilung ob und welche Nutzung der Räumlichkeiten gewünscht ist.

Folgende Vereine gaben Rückantwort:

a)        Die Musikschule wünscht sich 4 Unterrichtsräume im Haupthaus.
b)        Der Sportclub wünscht sich 2 Räume im Haupthaus.
c)        Der Trachtenverein wünscht sich ganzjährig die Tenne als Proberaum und ist bereit, die        Räume an andere Vereine unter zu vermieten.
d)        Der Skiclub möchte den Proberaum in der Tenne dauerhaft als Übungsraum an 2 Abenden        in der Woche.
e)        Der Burschenverein möchte ungefähr die Hälfte des ehemaligen Stalles (ca. 60 qm) als        Lagerraum.
f)        Die Jungen Wilden möchten ca. 9 bis 12 qm Lagerplatz.

Sowohl mit der Musikschule als auch mit dem Sportclub wurde die Raumaufteilung im Haupthaus besprochen. Die vorhandenen 6 Räume reichen aus.

Hinsichtlich der Überschneidung der Nutzungsabsichten in der Tenne gab es ein gemeinsames Gespräch mit dem Skiclub und dem Trachtenverein. Der Trachtenverein benötigt die Tenne auf jeden Fall Dienstag, Donnerstag und Freitag. Dem Skiclub ist es egal, er würde dann den Montag und den Mittwoch nehmen. Der Trachtenverein möchte weiter die gesamte Tenne anmieten und dem Skiclub untervermieten. Der Skiclub strebt dies nicht an, sondern wünscht sich ein direktes Vertragsverhältnis zur Gemeinde. Hier ist noch zu bemerken, dass der Antrag des Trachtenvereines vor dem Antrag des Skiclubs eingegangen war.

Die verbleibenden Flächen im Stall sollten nicht an Vereine gegeben werden, sondern der Gemeinde/Bauhof nutzbar sein.


Mit Schreiben vom 06.08.2017 hat der Freundeskreis Klassiktage gemeinnütziger Verein einen Antrag auf temporäre Nutzung der Räume des Haupthauses im Untergeschoss und der Tenne gestellt.

Datenstand vom 13.12.2017 12:37 Uhr