Bebauungsplan Raiffeisenstraße; Vorstellung der Planung
Daten angezeigt aus Sitzung: 94. Sitzung des Gemeinderates, 10.09.2019
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | 94. Sitzung des Gemeinderates | 10.09.2019 | ö | 3 |
Sachverhalt
Am 13. August 2019 hat der Gemeinderat die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Areal der VR-Bank, Hauptstraße 1 und 3, (Flurstücke 321, 3395 m²; Flurstück 322, 724 m²; Flurstück 323, 370 m²; Flurstück 322/2, 669 m²; Flurstück 323/2, 918 m²) beschlossen.
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im vereinfachten Verfahren gem. § 13a BauGB.
Planungsziele:
Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Sicherung eines Mischgebiets für die Flächen zwischen der Hauptstraße und der (zukünftigen) Raiffeisenstraße.
Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Sicherung eines Allgemeinen Wohngebiets (WA) für die Flächen südlich der Raiffeisenstraße (untere Fahrt).
Datenstand vom 28.10.2019 14:16 Uhr