Flurneuordnung; Grundsatzbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 25.06.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.06.2019 ö 5

Sachverhalt

Im Gemeindegebiet liegen die gemeindlichen Wege oft in der Natur nicht auf den gemeindlichen Flurnummern und haben sich aus den unterschiedlichsten Gründen auf Privatgrundstücke verlegt. Dies ist sowohl außerhalb, aber auch innerhalb der Weiler der Fall (siehe beiliegende Beispiele, Flächen der Gemeinde orange markiert). Dies führt immer wieder insbesondere innerhalb der Weiler zu Fragen, z. B. der Haftung und der Verkehrssicherungspflicht.
Auch zeigt sich beim Blick in die Flurkarte immer wieder, dass Grundstücksgrenzen nicht dem aktuellen Stand der Technik entsprechen (zu erkennen an den gestrichelten Grenzlinien) und oftmals auch die Grenzpunkte bei land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken komplett fehlen.

Auf den Aufruf im Gemeindeblatt haben sich mehrere Landwirte gemeldet, die grundsätzlich Interesse an einer Flurneuordnung haben.
Diese Flurneuordnung würde das Amt für ländliche Entwicklung (ALE) durchführen. Bei einem ersten Gespräch mit einem der Sachbearbeiter anhand des Beispiels Sprittelsberg hat dieser bestätigt, dass solch eine Flurneuordnung sich mit den gesetzlichen Zielen und den Aufgaben seines Amtes decken. Ziel muss immer eine Verbesserung der Bewirtschaftung für die Landwirtschaft sein. Außerdem erläuterte er folgende Punkte als Vorteile für die Grundstückseigentümer, die sich am Verfahren beteiligen:
  • Keine Kosten für das Vermessungsamt, das ALE führt die amtliche Vermessung selbst durch
  • Keine Kosten für Notar und Grundbuchamt, das ALE kann selbst Änderungen am Grundbuch vornehmen
  • Lediglich Kosten für das Vermessungsmaterial
  • Grundstückseigentümer können ihre Kosten senken, wenn sie als Vermessungsgehilfen Grenzsteine selbst setzen
  • Geringe Kosten, geschätzt bisher ein mittlerer zweistelliger Betrag pro Hektar
  • Das ALE übernimmt die Rolle des Moderators und Beraters, Entscheidungen treffen jedoch ausschließlich die Grundstückseigentümer. Das ALE führt diese Entscheidungen dann durch Vermessung und Grundbuchänderungen aus.
  • Gemeinde ist lediglich als einer der Grundstückseigentümer betroffen, keine darüber hinausgehenden zusätzlichen Arbeiten für die Verwaltung
Sollten im Rahmen der Flurneuordnung öffentliche Wege neu gebaut werden, so werden diese mit bis zu 80% bezuschusst  

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt als Grundstückseigentümer betroffener Flächen beim Amt für ländliche Entwicklung einen Antrag auf Flurneuordnung zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.08.2020 14:43 Uhr