Bausache; Flst.-Nr. 312/11, Neubau einer Garage, Isolierte Befreiung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 11.02.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.02.2020 ö 4

Sachverhalt

Der Antragsteller plant die Errichtung einer Garage auf seinem Grundstück Flst.-Nr. 312/11. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Lindachtal“. Dieser Plan schreibt unter anderem die Ausrichtung der Firstrichtung von Haupt- und Nebengebäuden vor. Von dieser Festsetzung soll vorliegend abgewichen werden, da ohne die Abweichung das Vorhaben nicht realisierbar ist. Aufgrund des Zuschnittes des Grundstücks lässt sich das Vorhaben nicht auf andere Weise im Grundstück platzieren.
Als Garage ist das Vorhaben gem. Art 57 Abs.1 Nr. 1 Buchst. b) BayBO verfahrensfrei.

GRM Niklas ist als Onkel des Antragstellers wegen persönlicher Beteiligung gem. Art 49 GO von Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Die Sache wurde bereits in der Sitzung des Bauausschusses am 07.02.2020 behandelt. Der Bauausschuss empfiehlt, die beantragte Abweichung zu genehmigen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die beantragte Abweichung zu genehmigen. Die Verwaltung wird mit den weiteren Schritten beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.04.2020 15:39 Uhr