Wirtschaftsförderung; Steuerstundungen aufgrund der Pandemie


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.04.2020 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die derzeitige Pandemie betrifft nicht nur alle Bürgerinnen und Bürger, sondern ist für viele Gewerbetreibenden im Ort eine besondere Belastung. Die zum Teil massiven Umsatzeinbußen mit noch nicht vorhersehbaren Folgen, wird auch den gemeindlichen Haushalt treffen. Um den Betroffenen in der unsicheren Zeit entgegenzukommen, empfiehlt die Verwaltung folgende Maßnahmen:
  • Gewährung von zinslosen Stundungen bis 30.09.2020 ohne Nachweise
  • Nachzahlungen bei Beiträgen werden derzeit nach Möglichkeit nicht veranlagt, nur Rückzahlungen
  • Die Genehmigungsgrenze für einjährige Stundungen für den Bürgermeister wird befristet bis 30.06.2020 auf 15.000 Euro erhöht (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 b) GO GR)

Sollten nach der derzeitigen Schätzung die Gewerbesteuer- und/oder die Fremdenverkehrs-vorauszahlung zu hoch sein, ist eine Anpassung der Vorauszahlung in der Steuerstelle zu beantragen. Ein entsprechendes Formular steht seit 25.03.2020 auch über die gemeindliche Internetseite zur Verfügung.

Beschluss

Die Gemeinde Bad Kohlgrub gewährt zur Überbrückung, durch die im Rahmen der Pandemie entstandenen finanziellen Ausfälle, zinslose Stundungen bis 30.09.2020 ohne Nachweise. Die Genehmigungsgrenze für einjährige Stundungen (hier bis 30.09.2020) wird für die Bürgermeister gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 2 b) GO GR bis 30.06.2020 von 5.000 Euro auf 15.000 Euro erhöht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.05.2020 15:47 Uhr