Bauantrag; Kindertagesstätte St. Martin; Umbau
Daten angezeigt aus Sitzung:
4. Sitzung des Gemeinderates, 14.07.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Für den Umbau an der Kindertagesstätte St. Martin zur Unterbringung einer weiteren Gruppe ist nach Aussage des Landratsamts Garmisch-Partenkirchen eine Baugenehmigung erforderlich, da es sich bei dem Gebäude nicht um ein Wohngebäude, sondern um einen Sonderbau handelt.
Die Antragsunterlagen wurden bereits vollständig vorbereitet. Es ist daher nur noch das gemeindliche Einvernehmen erforderlich. Anschließend kann der Bauantrag bei der Baugenehmigungsbehörde eingereicht werden.
Der Bau- und Umweltausschuss hat die Sache bereits am 09.07.2020 behandelt. Er empfiehlt dem Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt der Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses zu folgen und das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag für den Umbau der Kindertagesstätte St. Martin zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 18.08.2020 10:42 Uhr