Kienzerleweg; Erlass einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung nach dem Baugesetzbuch.
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 10.11.2015
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Für das Grundstück Fl. Nr. 1469/1 am Kienzerleweg wurde von Kathrin Hölscher ein Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage eingereicht, zu dem der Gemeinderat in der Sitzung am 14.07.2015 das gemeindliche Einvernehmen erteilt hat.
Das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen hat der Antragstellerin mit Schreiben vom 01.10.2015 mitgeteilt, dass der beantragte Vorbescheid unter Berücksichtigung der Sach- und Rechtslage leider nicht in Aussicht gestellt werden kann, da das Vorhaben im Außenbereich liegt.
Der Fall wurde beim letzten Bauamtstag angesprochen.
Dabei haben die Vertreter des Kreisbauamtes zur Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens empfohlen, für den fraglichen Bereich eine sog. Klarstellungs- und Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB zu erlassen.
Siehe Satzungsentwurf mit Lageplan und Begründung.
Beschluss
Die beigefügte Satzung über die Festlegung der Grenzen eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils im Bereich „Kienzerleweg“ in Bad Kohlgrub (Klarstellungs- und Ergänzungssatzung), die Bestandteil dieses Beschlusses ist, wird erlassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 02.12.2015 09:55 Uhr