Kienzerleweg; Klarstellungs- und Ergänzungssatzung nach dem Baugesetzbuch - Ergebnis der öffentlichen Auslegung.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 12.01.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.01.2016 ö beschließend 7

Sachverhalt

In der Sitzung am 10.11.2015 wurde die o. g. Satzung aufgestellt.

Der Satzungsentwurf hat in der Zeit vom 20.11. bis 22.12.2015 öffentlichen ausgelegen.

Gleichzeitig wurden die davon betroffenen Behörden beteiligt.

Während der öffentlichen Auslegung sind von Bürgern keine Bedenken oder Anregungen vorgebracht worden.

Von den beteiligten Behörden haben der Planung zugestimmt bzw. keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht:

-        Regierung von Oberbayern; Schreiben vom 18.11.2015
-     Landratsamt Garmisch-Partenkirchen (Baurecht, Immissionsschutz); Schreiben vom 22.12.2015 

Beschluss

Zur Stellungnahme des Landratsamtes vom 22.12.2015 unter B. Naturschutz ergeht folgender Beschluss:

Zu 1. Ausgleich
Der ermittelte Ausgleichsbedarf erfolgt in Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde über das Öko-Konto des Landkreises.
Die lt. Vereinbarung zwischen der Gemeinde Bad Kohlgrub und dem Landkreis Garmisch-Partenkirchen zu entrichtende Ersatzzahlung ist von den begünstigten Eigentümern der Flst. Nr. 1469/1 zu übernehmen.

Zu 2. Grünordnung
Die Naturschutzbehörde besteht auf die Erhaltung der im Geltungsbereich befindlichen Eiche. Der Bitte, den Baum zeichnerisch und textlich festzusetzen, wird nachgekommen.


Satzungsbeschluss:

Die als Anlage beigefügte „Satzung über die Festlegung der Grenzen eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils im Bereich Kienzerleweg in Bad Kohlgrub (Klarstellungs- und Ergänzungssatzung), die Bestandteil dieses Beschlusses ist, wird erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.02.2016 13:02 Uhr