In der öffentlichen Sitzung am 29. September 2014 wurde wie folgt beschlossen:
„Das vorgetragene Nutzungskonzept der Freien Wählergemeinschaft wird weiter verfolgt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung für Kursaalgebäude, Haus des Gastes mit Wandelhalle und Außenanlagen, sowie einer zentralen Nahwärmeversorgung voran zu treiben unter der Maßgabe, dass der Umzug des Rathauses und die Schaffung von Räumen für eine gemeinsame Nutzung durch Bürger und Gäste berücksichtigt wird. Hierzu sind die Fördermöglichkeiten abzuklären.“
Siehe Planzeichnungen von Architekt Dipl.-Ing. Otto Fussenegger vom 23.06.2015.
In der nichtöffentlichen Sitzung am 11.08.2015 ergab sich folgendes:
„In der ausführlichen Erörterung und Aussprache zu verschiedenen Vorschlägen über die weitere Nutzung der beiden Gebäude kristallisiert sich schließlich heraus, dass einerseits die Sanierung des Haus des Gastes ohne Wandelhalle favorisiert wird, andererseits im Fall der vorgesehenen Arztpraxis erst abzuklären wäre, ob diese Räumlichkeiten auch tatsächlich von einem Arzt angenommen werden.
Vom Vorsitzenden wird deshalb vorgeschlagen, vom Planer nur die Sanierung des Haus des Gastes (mit Rathaus, aber ohne Arztpraxis) als weitere Planungsvariante erstellen zu lassen, um eine Alternative zu dem vorliegenden Entwurf, auch in finanzieller Hinsicht, zu haben.
Somit würden zwei Alternativen vorliegen, über die in öffentlicher Sitzung diskutiert und entschieden werden könnte.
Zudem strebt er bis zu dieser Sitzung an, auch bereits etwas über einen interessierten Arzt für die beabsichtigte Arztpraxis in Erfahrung zu bringen.
Damit erklären sich die Gemeinderatsmitglieder allgemein einverstanden.“
Architekt Fussenegger hat daraufhin die Kosten für die weitere Planvariante mit Abriss der Wandelhalle und ohne Nutzung des Obergeschosses für Vermietungen mit 735.000 € errechnet.
Die Vorlage eines Planes dazu ist entbehrlich, da sich die Nutzungen im Erdgeschoss gegenüber der vorgelegten Planvariante nicht ändern und im Obergeschoss die bisherigen Nutzungen und Raumgrößen erhalten bleiben und diese Räume lediglich saniert werden müssen.
Siehe auch Antrag der Fraktion „Für Bad Kohlgrub - Neue Liste“ mit Nutzungsschema.