Jungkurth Maria, Badstr. 23; Antrag auf Änderung der Friedhofssatzung (Wiedervorlage).


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 12.01.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.01.2016 ö vorberatend 10

Sachverhalt

Siehe Antrag vom 11. August 2015.

Nach § 37 Abs. 2 der Friedhofssatzung sind derzeit Einfassungen aus Steinmaterial im St.-Rochus-Friedhof nur in den Abteilungen A 1, A 2 und A 3 zulässig (siehe Anlage).

Vom Friedhofsreferent Otto Fussenegger wurde  in der Sitzung des Gemeinderates am 01.09.15 vorgeschlagen, die Angelegenheit durch den Bauausschuss vor Ort besichtigen zu lassen.

Bei der Ortsbesichtigung am 15.12.2015 kam der Ausschuss nach Abwägung der Vor- und Nachteile zu dem Ergebnis, die Friedhofssatzung nicht ändern zu wollen, sondern den derzeitigen Zustand bewusst zu belassen.
Die von Gemeinderat Freisl und Gemeinderätin Höck angebotene Hilfe, den betroffenen Grabbesitzern in den unteren Abteilungen des Friedhofes praktische Anleitungen bei der Grabpflege entsprechend den Vorschriften der Friedhofssatzung aufzuzeigen, soll stärker bei den Grabnutzungsberechtigten publiziert werden.

Beschluss

Dem Vorschlag von Gemeinderat Onnich wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.02.2016 13:02 Uhr