Gappa Lisa und Tilman, Seehausen; Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage Auf der Oh.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 10.05.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.05.2016 ö beschließend 7

Sachverhalt

Siehe Eingabeplan mit zwei Anträgen auf Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung (Fenster und Dachneigung).

Nach unserer Gestaltungssatzung dürfen Fenster- und Türöffnungen durch Anordnung, Anzahl und Größe keine unharmonische Fassadengestaltung bewirken.
Die geplanten unterschiedlichen Fenstertypen und -formate sind jedoch mit dieser Vorschrift nicht vereinbar.

Beschluss 1

Die beantragte Abweichung von § 6 Abs. 1, wonach eine Dachneigung von 18 Grad vorgesehen ist, wird zugelassen (lt. Satzung sind grundsätzlich nur Satteldächer mit einer Neigung zwischen 20 und 27 Grad zulässig. Andere Dachformen und Dachneigungen können ausnahmsweise zugelassen werden, wenn die besondere Dachform und/oder Dachneigung sich besser in die Eigenart der baulichen Umgebung einfügt).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat kann sich mit der Gliederung der Fenster, die im Abweichungsantrag als „Spiel aus unterschiedlichen Formaten und Positionen“ bezeichnet wird, nicht anfreunden. Die Fassaden sind gefälliger zu gestalten.
Den Antragstellern wird empfohlen, mit dem Planer im Rathaus vorzusprechen, um eine für den Gemeinderat tragfähige Lösung der Fassadengestaltung zu erzielen.  
Zu dem vorliegenden Bauvorhaben kann deshalb das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.06.2016 09:29 Uhr