Mittagsbetreuung; Beantragung von Förderung eines offenen Ganztagsangebotes für Grundschüler.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 14.06.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.06.2016 ö beschließend 6

Sachverhalt

Von Regierung von Oberbayern erhält unsere Grundschule nun, wie bereits die Mittelschule, die Möglichkeit eine offene Ganztagesbetreuung einzurichten.

Im Gegensatz zur bisherigen Mittagsbetreuung bedeutet das für die Gemeinde einen erhöhten Förderbetrag.

Die Schule hat in Verbindung mit der Gemeinde aufgrund der knappen Abgabefrist bereits einen Antrag auf 3 Gruppen gestellt. Zwei lange Gruppen (bis 16 Uhr) und eine kurze Gruppe (bis 14 Uhr).  Dieser Antrag für das kommenden Schuljahrs 2016/2017 erfolgte aufgrund einer Interessensbekundung. Die Eltern von 55 Kinder würden dieses Angebot momentan gerne in Anspruch nehmen. Ab 38 „Zählschülern“ konnte eine dritte Gruppe beantragt werden. 

Die Gemeinde würde sich als Träger dieses Angebots anbieten, da das Personal vorhanden und auch so übernommen werden könnte. Trägerin der Ganztagsbetreuung für die Klasse 5 -9 ist die Caritas. Diese hat aber derzeit keine Kapazitäten mehr.

Abweichend zur Mittagsbetreuung wird sich lediglich verändern, dass Kinder nicht mehr ständig abgeholt werden können, sondern nur noch zu festen Zeiten (also entweder um 14 Uhr oder um 16 Uhr). Die Kombination von kurzen und langen Tagen ist möglich. 

Das Angebot der offenen Ganztagesbetreuung könnte den Eltern im Vergleich zur Mittagsbetreuung kostenfrei zur Verfügung gestellt werden, allerdings zwingend nur für die Tage Montag bis Donnerstag. Der Gemeinde steht es frei, den Freitag zusätzlich anzubieten. Der Freitag ist für viele berufstätige Eltern aber ein sehr wichtiger Betreuungstag (29 der 53 Eltern würden den Freitag buchen). Die Kosten für diesen Tag müsste die Gemeinde selbst tragen oder künftig weg lassen. Auch bestünde die Möglichkeit nur für Freitag einen Elternbeitrag zu erheben.

Derzeit werden in der Mittagsbetreuung 40 Kinder von drei Angestellten (à 22,25 Wochenstunden) betreut. Nach Rücksprache mit der Betreuungsleitung, sind die personellen Kapazitäten ausgeschöpft. Danach sollte ohnehin die Überlegung sein, selbst für diese 40 Kinder eine zusätzliche Kraft einzustellen.  Es wird vorgeschlagen insgesamt 46 Kinder in die Betreuung aufzunehmen, sodass drei Gruppen beantragt werden können und diese von insgesamt vier Betreuerinnen beaufsichtigt werden. Das wäre aber selbst mit vier Betreuerinnen die Obergrenze. 

Betreute Kinder
(Zählschüler)
46 – 65
26 – 45
14 – 25
12 - 23
Derzeit 40

OGT 3 Gruppen
(2 lang, 1 kurz)
OGT 2 Gruppen  (kurz und lang)
OGT 1 Gruppe (lang)
OGT 1 Gruppe
(kurz)
Mittags-
betreuung
Förderbetrag
61.400,00 €
33.200,00 €
28.200,00 €
5.000,00 €
27.000,00 €
Gebühren
-
-
-
-
13.900,00 €
Einnahmen gesamt
61.400,00 €
33.200,00 €
28.200,00 €
5.000,00 €
40.900,00 €
Betreuer
4
3
2
2
3
Personalkosten
78.435,40 €
58.435,40 €
38.956,92 €
26.263,05 €
58.435,40 €

-17.035,40 €
-25.235,40 €
-10.756,92 €
- 21.263,05 €
-17.535,40 €
Betriebskosten gerundet (bei durchschn. Anz. Kinder)
6.200,00 €
4.000,00 €
2.600,00 €
2.400,00 €
4.500,00 €
Gesamtdefizit
- 23.235,40 €
- 29.235,40 €
- 13.356,92 €
- 23.663,05 €
- 22.035,40 €

Diese Darstellung beinhaltet die Personal- und Betriebskosten für fünf Betreuungstage. Da das Defizit von drei Gruppen (1. Spalte) nur knapp das Defizit der derzeitigen Mittagsbetreuung (letzte Spalte) übersteigt wird vorgeschlagen künftig alles kostenfrei anzubieten. Unter dem Aspekt, dass in der momentanen Situation in der Mittagsbetreuung dringend Personal erforderlich ist und eingestellt werden müsste, stellt sich auf Dauer das beantragte Modell mit drei Gruppen der offenen Ganztagsbetreuung wesentlich günstiger dar. 

Dieses Angebot wäre für die Schule, für berufstätige Eltern, sowie für den Ort eine enorme Bereicherung.

Die bestehende Satzung der Mittagsbetreuung müsste also dahingehend geändert (falls für den Freitag Elternbeiträge erhoben werden sollen) oder aufgehoben werden.

Beschluss

Vorbehaltlich der Genehmigung der Regierung über das Angebot der Offenen Ganztagsschule wird sich die Gemeinde als Trägerin anbieten und die Gebührensatzung für die Einrichtung der Mittagsbetreuung sowie die Satzung für die Einrichtung „verlängerte Mittagsbetreuung“  zum neuen Schuljahr 2016/2017 aufheben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.07.2016 13:17 Uhr