Kramer Christian, Kurhausstr. 81; Antrag auf Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung (Dachneigung der ehemaligen Eignerwohnung).
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 12.07.2016
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 12.07.2016 | ö | beschließend | 5 |
Sachverhalt
Siehe E-Mail vom 29. Juni 2016 mit Anlagen.
Lt. Ortsgestaltungssatzung muss die Dachneigung zwischen 20 und 27 Grad betragen.
Andere Dachneigungen können ausnahmsweise zugelassen werden, wenn die besondere Dachneigung sich besser in die Eigenart der baulichen Umgebung einfügt.
Datenstand vom 10.08.2016 09:11 Uhr