1. Änderung des Bebauungsplanes "An der Stickelsgrabenstraße" - Ergebnis der öffentlichen Auslegung und Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.09.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.09.2016 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat am 14. Juni 2016 die Änderung des Bebauungsplanes „An der Stickelsgrabenstraße“ beschlossen.

Im Rahmen des festgelegten vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB wurde die öffentliche Auslegung, sowie die Beteiligung der Behörden in der Zeit vom 18. Juli bis einschließlich 18. August 2016 durchgeführt.

Während der Auslegungsfrist sind von Bürgern keine Bedenken oder Anregungen vorgebracht worden.

Als betroffene Behörden wurden die Regierung von Oberbayern und das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen beteiligt.

Die Regierung von Oberbayern hat bis zum Ende der Auslegungsfrist bzw. bis heute keine Stellungnahme abgegeben, so dass unter Hinweis auf das Anschreiben, angenommen wird, dass mit der Planung Einverständnis besteht.

Das Landratsamt stellt in seinem am 24.8.2016 eingegangenem Schreiben fest, dass aus bauplanerischer Sicht die Änderung vertretbar erscheint und hat deshalb keine abzuwägenden Äußerungen vorgebracht.

Beschluss

Die vom Architekturbüro BöhmerLaubender, Bad Kohlgrub, ausgefertigte 1. Änderung des Bebauungsplanes „An der Stickelsgrabenstraße“ i. d. F. vom 07.06.2016, einschließlich Begründung, wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.10.2016 08:15 Uhr