Bauantrag: Neubau eines Einfamilienhauses mit Kramerladen, Flurnummer 1738, Stickelsgrabenstraße
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 13.12.2016
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 13.12.2016 | ö | 4 |
Sachverhalt
Siehe eingereichte Antragsunterlagen
Es werden zwei Abweichungen von Bebauungsplan beantragt:
20° Dachneigung statt 24° bis 26° und
Unterschreitung des Mindestabstandes zum Stickelsgraben auf unter 4,0m
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt nach §36 BauGB das gemeindliche Einvernehmen und stimmt den Befreiungen (§31 Abs. 2 BauGB i. V. M. Art. 63 Abs. 3 BayBO) vom Bebauungsplan „An der Stickelsgrabenstraße“ in Bezug auf die Dachneigung und den Mindestabstand zum Stickelsgraben zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.02.2017 08:23 Uhr