Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan "Nahversorgung Ortsmitte"
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 28.11.2016
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 28.11.2016 | ö | 7 |
Sachverhalt
Durch den Bebauungsplan soll die Errichtung eines Nahversorgers mit den notwendigen Flächen (Parkplätze, Anlieferung,…), die Einbindung in die Umgebung und der Anschluss an die bestehenden Verkehrswege geregelt werden. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt wird die Bauleitplanung als Bebauungsplan der Innenentwicklung (§13a BauGB) durchgeführt. Vorteil dieses Verfahrens ist, dass eine Umweltprüfung entfallen kann. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes soll die Flurnummern 108, 109, 109/1, 90, 17/10 (Teilflächen) und 17/3 (Teilflächen) umfassen (siehe Lageplan).
Datenstand vom 28.12.2016 09:44 Uhr