Erlass einer neuen Friedhofsgebührensatzung
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 28.11.2016
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 28.11.2016 | ö | beschließend | 9 |
Sachverhalt
Aufgrund des Neubaus der Aussegnungshalle sowie des Urnenpavillons mussten die Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen neu kalkuliert werden. Da die Hauptsatzung der Gebührensatzung aus dem Jahr 1981 stammt, wird empfohlen eine neue Satzung zu erlassen.
Die bisherige Gebührensatzung würde mit Inkrafttreten der neuen Satzung automatisch außer Kraft gesetzt werden.
Der Vergleich der bisherigen Gebühren zu den neuen stellt sich wie folgt dar (wesentlichen Änderungen):
Art
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bisherige Gebührensätze
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neue Gebührensätze
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Einzelgräber
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276,00 €
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298,00 €
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2 Grabstellen
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552,00 €
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572,00 €
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3 Grabstellen
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870,00 €
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828,00 €
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4 Grabstellen
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1.104,00 €
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1.143,00 €
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Urnenstätte (Wand)
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-
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353,00 €
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Sockelgebühr
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26,00 €
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50,00 €
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Urnengräber
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52,00 €
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(weggefallen, da es keinen ausgewiesenen Urnengräber bei uns gibt)
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Leichenhausbenutzung
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50,00 €
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150,00 €
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Die sonstigen Gebühren wurden teilweise geringfügig angepasst.
Beschluss
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der gemeindlichen Bestattungseinrichtungen sowie für damit in Zusammenhang stehenden Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung), die im Anhang beigefügt und Bestandteil dieses Beschlusses ist, wird erlassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 28.12.2016 09:44 Uhr