Bauantrag auf Umbau eines Gasthauses in ein Mehrfamilienhaus; Trillerweg 10
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 09.05.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Siehe Antragsunterlagen
Das Bauvorhaben liegt lt. der Ergänzungssatzung Trillerweg im Innenbereich, einen Bebauungsplan oder eine andere Festsetzung des Gebietstyps gibt es nicht. Im Flächennutzungsplan ist die Umgebung teilweise als allgemeines Wohngebiet (WA), teilweise als Dorfgebiet (MD) ausgewiesen.
Die derzeitige Nutzung entspricht einem Dorfgebiet (Wohnen, Landwirtschaft sowie lt. Gewerberegister Frisör, Kurhotel, Elektro-Unternehmen, Fremdenheim, Gebäudereinigung/Hausmeisterservice, Verkauf und Verleih Ton- und Lichttechnik). Für ein Wohnhaus auf der Flurnummer 146/1 liegt bereits der Antrag vor, er wurde jedoch für die Mai-Sitzung zu spät eingereicht.
Die Gaststätte, die früher im Gebäude des Bauantrages betrieben wurde, wäre in einem WA nicht möglich gewesen. Durch die Umwandlung der ehemaligen Gaststätte in ein Wohngebäude ist zu befürchten, dass durch einen Überhang von Wohnen das Gebiet ganz oder teilweise zukünftig als WA zu bewerten ist. Für gewisse Betriebe hätte dies keine Auswirkungen (z. B. ein Frisör ist auch in einem WA zulässig), andere Betriebe hätten erhebliche Probleme, z. B. die Landwirtschaft beim Immissionsschutz. Diese Problematik wurde mit dem Landratsamt besprochen, dieser Gesichtspunkt wird verstärkt bei der Genehmigung berücksichtigt.
Datenstand vom 21.06.2017 13:09 Uhr