Nutzungsänderung Hotel "Maximilian", Umwandlung in Eigentumswohnungen, 1. Tektur
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 08.08.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Siehe Antragsunterlagen
Die Tektur ist notwendig, da die ursprünglich große Wohnung Nr. 10 nachträglich in 2 Wohnungen aufgeteilt wurde. Das Landratsamt hatte diese neue Aufteilung durch Änderungsbescheinigung genehmigt und dabei keine neue Berechnung der Stellplätze eingefordert.
Im Bescheid der Baugenehmigung vom 06.10.2014 waren entsprechend der Gestaltungssatzung insgesamt 36 Stellplätze zur Herstellung gefordert.
Nach der o.a. Teilung wären nach der Gestaltungssatzung nun 38 Stellplätze nachzuweisen.
Der Bauherr teilt mit, dass auf dem Grundstück tatsächlich jedoch nur 35 Stellplätze realisierbar sind und beantragt eine begründete Abweichung von § 13 (2) der Gestaltungssatzung.
Die ausführliche Begründung ist in der Anlage ersichtlich.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt dem Antrag „Nutzungsänderung Hotel Maximilian, Umwandlung in Eigentumswohnungen, 1. Tektur“ sein gemeindliches Einvernehmen. Der Gemeinderat stimmt einer Abweichung von § 13 (2) der Gestaltungssatzung in Bezug auf die Stellplätze zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 3
Datenstand vom 25.09.2017 09:19 Uhr