Caritas-Kindertagesstätte; Anhebung der Gebühren


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 11.06.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.06.2019 ö 9

Sachverhalt

Der Kindergarten und die Kinderkrippe St. Martin ziehen im August 2019 in das sanierte und erweiterte Gebäude der Gemeinde um.
Mit diesem Gebäude hat sich die Situation für Krippe und Kindergarten erheblich verbessert, es stehen mehr Platz und mehr Möglichkeiten für die Betreuung und die pädagogische Arbeit mit den Kindern zur Verfügung. Für den Träger bedeutet das größere Gebäude jedoch auch größere Kosten.

Die Caritas finanziert ihre Ausgaben über die Zuschüsse des Freistaats (beantragt für 2019 ca. 160 000€), die Zuschüsse der Gemeinde (beantragt für 2019 ca. 133 000€) und die Elternbeiträge. Bei der Einführung des derzeit gültigen Bayerisches Kinderbildungs- und –betreuungsgesetzes war eine Kostenverteilung von 40% Freistaat, 40% Gemeinde und 20% Eltern üblich, durch zusätzliche Förderungen einzelner Kindergruppen z. B. von Vorschülern, hat sich dies in Richtung des Freistaats verschoben.

Die Caritas kann durch die Zuschüsse von Freistaat und Gemeinde sowie die Elternbeiträge nicht alle Kosten decken und hat deshalb mit der Gemeinde Bad Kohlgrub einen Defizitvertrag, auf Grund des Umzugs in das neue Gebäude der Gemeinde wird dieser an die Gegebenheiten angepasst und neu abgeschlossen.
Betrug das Defizit im alten Kindergarten bisher ca. 20 000€ (incl. Gebäudeunterhalt direkt durch die Gemeinde; ohne Abschreibung und Verzinsung von Ausstattung, Gebäude und Grundstück) so hat die Caritas nun einen Haushaltsentwurf für das Jahr 2019 mit einem Defizit von über 50 000€ (ebenfalls ohne kalkulatorische Kosten) vorgelegt.
Die Gesamtausgaben der Gemeinde würden somit von etwa 140 000€ im Jahr auf über 180 000€ im Jahr steigen.
Dem Träger stehen nur wenige Instrumente zur Reduzierung der anfallenden Kosten zur Verfügung. Durch den Abschluss eines neuen Defizitvertrages wird die Caritas zu einem wirtschaftlichen Betrieb (Verhältnis Kinder zu Personal nahe an der gesetzlichen Vorgabe) angehalten.
Mehrere Gemeinderatsmitglieder haben sich in der Vergangenheit für eine Anhebung der Gebühren ausgesprochen, da durch das neue Gebäude erheblich bessere Voraussetzungen für die Betreuung geschaffen werden.
Die beiliegende Übersicht verschafft einen Überblick der Gebühren im Umland. Insbesondere bei den Gebühren mit Stand 12/2018 ist eine Anpassung bis zum neuen Kindergartenjahr im September zu erwarten, teilweise sind diese bereits ganz aktuell (gemeindliche Kindergärten Oberammergau in der Sitzung vom 5. Juni 2019) geschehen.

Lt. Auskunft der Caritas wurden die Gebühren zum letzten Mal vor ca. sechs Jahren erhöht.  

Die Kindergartengebühren in Bad Kohlgrub sind im Vergleich zu den abgefragten Gemeinden/Kindergärten mit am Günstigsten. Bei Gemeinden/Kindergärten, die derzeit vergleichbare Gebühren haben, sind diese bereits seit Längerem festgelegt bzw. ist eine Entscheidung über die Erhöhung bereits angekündigt. Bei der von der Verwaltung empfohlenen Gebührenhöhe bewegt sich die Gemeinde im gleichen Bereich wie die gemeindlichen Kindergärten in Saulgrub und Altenau bzw. der private Träger Murnauer Mütter- und Familienzentrum Murmel e.V., also wie in den unmittelbaren Nachbargemeinden.
 
Die Krippengebühren sind im Vergleich zu den anderen Gemeinden/Trägern deutlich zu niedrig. Hier ist vor Allem zu Bedenken, dass bei der Bezuschussung ein Kind unter drei Jahren doppelt so stark gefördert wird wie ein Kind über drei Jahren. Bei der Belegung einer Gruppe wird ein Krippenkind doppelt berechnet, bei einer entsprechend günstigeren Gebühr im Vergleich zu einem Kindergartenkind, entsteht somit ein höheres Defizit. Einige Gemeinden/Träger haben dies erkannt und erheben für Krippenkinder die doppelte Gebühr (orange markiert) bzw. sogar mehr als das Doppelte (Rottenbuch). Bei den anderen Gemeinden/Trägern muss von einem politisch gewollten niedrigen Preis ausgegangen werden. Gründe gibt es hier viele, z. B. bei einer Krippen-Neueröffnung den Versuch die notwendige Gruppenstärke zu erreichen. Die anderen Vergleichsgemeinden/-träger erheben durchschnittlich bei einer Buchungszeit von 4 bis 5 Stunden eine Gebühr von knapp 180€ im Monat, in Bad Kohlgrub müssen für diese Buchungszeit derzeit lediglich 118€ bezahlt werden.

Beschluss 1

Beschluss 1:

Der Gemeinderat beschließt die folgende Staffelung der Kindergartengebühren ab dem
1. September 2019:
4-5 Std 110,00 €, 5-6 Std 120,00 €;        6-7 Std 130,00 €; 7-8 Std 140,00 €; 8-9 Std        150,00 €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 4

Beschluss 2

Beschluss 2:

Der Gemeinderat beschließt die folgende Staffelung der Krippengebühren ab dem
1. September 2019:
4-5 Std 220,00 €, 5-6 Std 240,00 €;        6-7 Std 260,00 €; 7-8 Std 280,00 €; 8-9 Std        300,00 €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 13

Beschluss 3

Beschluss 3:

Der Gemeinderat beschließt die folgende Staffelung der Krippengebühren ab dem
1. September 2019:
Bis 4 Std 200,00€; 4-5 Std 220,00 €, 5-6 Std 230,00 €; 6-7 Std 240,00 €; 7-8 Std 250,00 €; 8-9 Std        260,00 €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 10

Beschluss 4

Beschluss 4:

Der Gemeinderat beschließt die folgende Staffelung der Krippengebühren ab dem
1. September 2019:
Bis 4 Std 160,00€; 4-5 Std 180,00 €, 5-6 Std 200,00 €; 6-7 Std 220,00 €; 7-8 Std 240,00 €; 8-9 Std        260,00 €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

Datenstand vom 01.10.2019 15:31 Uhr