Antrag Bündnis 90/Die Grünen Ortsverband Ammertal/Bad Kohlgrub; Erweiterung der Öffnungszeiten für das Volksbegehren "Rettet die Bienen!"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 15.01.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.01.2019 ö 8

Sachverhalt

Vom Donnerstag 31. Januar bis  Mittwoch 13. Februar 2019 findet das Volksbegehren „Rettet die Bienen!“ statt. 10% der wahlberechtigten Bayern müssen in den Rathäusern in diesem Zeitraum unterschreiben, damit es zu einem Volksentscheid kommt.

Im Rathaus Bad Kohlgrub werden folgende Eintragungszeiten angeboten:
Mo – Fr 8:00 Uhr – 12:00 Uhr und Mo, Mi, Do 13:00 Uhr – 16:00 Uhr, Di 13-17:30 Uhr,
Do 31.01.2019 13:00 Uhr – 20:00 Uhr
Sa 09.02.2019 10:00 Uhr – 12:00 Uhr
Dies wurde den Initiatoren des Volksbegehrens so mitgeteilt. Die Eintragungszeiten entsprechen den gesetzlichen Forderungen (§ 79 Abs. 2 Satz 1 Landeswahlordnung).

Der Ortsverband Ammertal/Bad Kohlgrub von Bündnis 90/Die Grünen hat mit E-Mail vom
7. Januar 2018 den Antrag auf erhebliche Ausweitung der Öffnungszeiten gestellt (siehe Anlage).

Bei den bisherigen Volksbegehren und auch bei anderen Eintragungsfristen z. B. bei den Kommunalwahlen wurden die langen Öffnungszeiten bis 20.00 Uhr und an den Samstagen nur von einzelnen Bürgern genutzt. Die Möglichkeiten auch für Beschäftigte mit langen Arbeitszeiten bestehen und bestanden auch schon in der Vergangenheit bei erfolgreichen Volksbegehren. Außerdem gibt es im Rathaus Bad Kohlgrub in der Regel, anders als in Städten, keine oder nur geringe Wartezeiten. Bei dem Hinweis auf die Eintragungszeiten in der Stadt Passau muss aber auch erwähnt werden, dass in der Stadt mit fast 52 000 Einwohnern, mit einem mehr als doppelt so großen Gemeindegebiet wie Bad Kohlgrub und mit 11 Gemarkungen und 16 Bürgerversammlungsgebieten es nur zwei Eintragungsräume gibt!  
Sollte der Gemeinderat längere Eintragungszeiten beschließen, so müssen diese aus Gleichbehandlungsgrundsätzen auch bei anderen Volksbegehren in der Zukunft gelten.

Außerdem kann jeder Wahlberechtigte schriftlich einen Eintragungsschein beantragen und mit diesem in jedem Eintragungsraum in Bayern z. B. in Städten mit längeren Öffnungszeiten, seine Stimme abgeben. Art. 69 Bayerisches Landeswahlgesetz gibt sogar noch eine weitere Möglichkeit für die Eintragung: „Wer auf einem Eintragungsschein an Eides statt versichert, dass er wegen Krankheit oder körperlicher Behinderung während der gesamten Eintragungszeit nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage ist, einen Eintragungsraum aufzusuchen, kann die Eintragung in diesem Fall dadurch bewirken, dass er auf dem Eintragungsschein seine Unterstützung des Volksbegehrens erklärt und eine von ihm beauftragte Hilfsperson die Eintragung im Eintragungsraum für ihn vornimmt.“

Die Verwaltung arbeitet derzeit u. A. auf Grund der Ereignisse des letzten Jahres bereits jetzt an ihrer Leistungsgrenze. Neun Mitarbeiter der Verwaltung haben derzeit zusammen fast 600 Überstunden ohne Perspektive diese in absehbarer Zeit abbauen zu können. Ebenso haben die Mitarbeiter der Verwaltung derzeit noch über 120 Tage Resturlaub aus dem Jahr 2018, die nach Tarifvertrag bis Ende März 2019 genommen werden müssen oder andernfalls verfallen. Eine Ausweitung der Eintragungszeiten ist aus personellen Gründen deshalb ohne Verletzung von tariflichen oder arbeitsrechtlichen Bestimmungen nicht möglich.

Beschluss

Der Gemeinderat lehnt den Antrag des Ortsverbandes Ammertal/Bad Kohlgrub von Bündnis 90/Die Grünen auf erhebliche Ausweitung der Eintragungszeiten aus den genannten Gründen ab.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.07.2019 07:54 Uhr