"Markt Bad Kohlgrub eG"; Abgabe einer Absichtserklärung
Daten angezeigt aus Sitzung:
73. Sitzung des Gemeinderates, 08.10.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Am Freitag, den 4. Oktober 2019 fand von der Initiative Markt Bad Kohlgrub eine Informationsveranstaltung im vollen Kursaal statt. Die Initiatoren stellten ihr Konzept vor. Für den geplanten Kauf und die Sanierung werden 500.000,00 Euro benötigt. Zur Finanzierung soll eine Genossenschaft gegründet und Anteile à 500,00 Euro ausgegeben werden. Pro Anteil gibt es ein Stimmrecht, mit Beschränkung auf max. 3 Stimmrechte. Es ist weder eine Halte- noch eine Nachschusspflicht geplant. Wenn die Summe in zwei bis vier Wochen durch unverbindliche Absichtserklärungen erreicht wird, erfolgt die Gründung der Genossenschaft, anschließend ein Vorvertrag mit dem Eigentümer der Immobilie und mit dem Betreiberinteressenten. Wenn dann die Anteile gezeichnet und der entsprechende Betrag einbezahlt wurde, erfolgen die weiteren Schritte.
In der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 9. Juli 2019 sprach sich der Gemeinderat einstimmig für die Unterstützung der Initiative eines Genossenschaftsmodells zur Sicherung eines Lebensmittelmarktes in Bad Kohlgrub aus.
Da bei einer Beteiligung zur „Markt Bad Kohlgrub eG“ keine Nachschusspflicht geplant ist, könnte sich auch die Gemeinde Bad Kohlgrub beteiligen.
Beschluss 1
Der Gemeinderat beschließt, auf Grund der Haushaltslage, eine unverbindliche Absichtserklärung über die Zeichnung von 100 Anteilen á 500,00 Euro abzugeben. Die Absichtserklärung gilt vorbehaltlich einer Nachschussregelung (keine Nachschusspflicht) bzw. anderer rechtlicher Hindernisse (z.B. rechtsaufsichtliche Genehmigung) im Genossenschaftsvertrag. Der Genossenschaftsvertrag ist mit der endgültigen Beitrittserklärung dem Gemeinderat zur Genehmigung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 7
Beschluss 2
Der Gemeinderat beschließt, auf Grund der Haushaltslage, eine unverbindliche Absichtserklärung über die Zeichnung von 20 Anteilen á 500,00 Euro abzugeben. Die Absichtserklärung gilt vorbehaltlich einer Nachschussregelung (keine Nachschusspflicht) bzw. anderer rechtlicher Hindernisse (z.B. rechtsaufsichtliche Genehmigung) im Genossenschaftsvertrag. Der Genossenschaftsvertrag ist mit der endgültigen Beitrittserklärung dem Gemeinderat zur Genehmigung vorzulegen. Sollte sich zu einem späteren Zeitpunkt herausstellen, dass die Initiative mangels Finanzierung zu scheitern droht, wird der Gemeinderat über die Abgabe einer weiteren Absichtserklärung bzw. die Zeichnung weiterer Anteile beraten und abstimmen. Die Verwaltung wird mit der Durchführung der entsprechenden Schritte beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1
Datenstand vom 03.12.2019 13:31 Uhr