Bausache; Bauantrag, Flst.-Nr.: 243/1; Erneuerung des Dachgeschosses und Dachstuhls, Abgrabung, Bau eines Wintergartens, neue Fenster und Türen, Anbringen einer Außendämmung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 11.02.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Antragsteller plant auf seinem Grundstück Fl.-Nr. 243/1, Lindelestraße 6, eine umfassende Sanierung des Bestandsgebäudes. Dabei ist die Erneuerung des Dachgeschosses und des Dachstuhls, Abgrabungen im Eingangsbereich, der Bau eines Wintergartens, die Erneuerung der Fenster und Türen sowie das Anbringen einer Außendämmung geplant.
Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich, wodurch sich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit aus § 34 BauGB ergibt.
Da das bestehende Gebäude nicht wesentlich verändert wird, ist von einer bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit auszugehen.
Die Sache wurde bereits in der Sitzung des Bauausschusses am 07.02.2020 behandelt. Der Bauausschuss empfiehlt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen. Die Verwaltung wird mit den weiteren Schritten beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.04.2020 15:39 Uhr