Beschluss über die Zuordnung der Referenten zu Ausschüssen
Daten angezeigt aus Sitzung:
1. Sitzung des Gemeinderates, 12.05.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Nach § 2 Abs. 3 der Hauptsatzung kann der Gemeinderat per Beschluss die Referenten bestimmten Ausschüssen zuordnen. Sie nehmen dabei den Platz eines ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieds im Ausschuss ein.
Aufgrund der Aufgabenverteilung der Referenten und der Ausschüsse ergibt sich folgende sinnvolle Zuordnung:
1. Baureferent -> Bau- und Umweltausschuss
2. Kur- und Tourismusreferent -> Ausschuss für Kur und Tourismus
3. Jugend-, Familien und Seniorenreferent -> Ausschuss für Bürger- und soziale Angelegenheiten
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, die Referenten den Ausschüssen wie folgt zuzuordnen:
1. Baureferent -> Bau- und Umweltausschuss
2. Kur- und Tourismusreferent
-> Ausschuss für Kur und Tourismus
3. Jugend-, Familien und Seniorenreferent -> Ausschuss für Bürger- und soziale Angelegenheiten
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.06.2020 10:17 Uhr