Bauantrag; Stickelsgrabenstr. 2; Neubau eines Carports mit Geräteraum
Daten angezeigt aus Sitzung:
13. Sitzung des Gemeinderates, 08.12.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Antragsteller plant auf dem Flst.-Nr. 1738/15 den Neubau eines Carports mit Geräteraum. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „An der Stickelsgrabenstraße“.
Das Vorhaben erfüllt die Vorgaben des Bebauungsplans.
Der Bebauungsplan schreibt in der Fassung der 1. Änderung vom 17.10.2016 unter anderem eine maximale Dachneigung von 28° vor, wobei ein Mindestmaß entfällt. Das Vorhaben erfüllt die Vorgaben des Bebauungsplans insofern.
Die durch den Bebauungsplan maximal zulässige Traufhöhe von 3,00 m wird mit 2,56 m unterschritten.
Die Abstandsflächen können zulässigerweise auf den öffentlichen Straßengrund gelegt werden.
Lediglich im Hinblick auf § 10 Abs. 1 der Ortsgestaltungssatzung genügt das Vorhaben deren Regelungen nicht. Nach dieser Vorschrift ist vor Carports ein Stauraum von 5,50 m zum öffentlichen Straßengrund freizuhalten. Dies ist vorliegend nicht der Fall.
Ein entsprechender Antrag auf Abweichung wurde gestellt.
Aus Sicht der Verwaltung ist hier jedoch eine Abweichung möglich, ähnlich wie bei einem vergleichbaren Vorhaben im Baugebiet Gagersleitn (Auf der Oh).
Der Bau- und Umweltausschuss hat den Bauantrag in seiner Sitzung am 4. Dezember 2020 eingehend beraten und empfiehlt dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Hinsichtlich der Regelung in § 10 Abs. 1 der Ortsgestaltungssatzung soll eine Ausnahme gewährt werden.
Beschluss
Der Gemeinderat schließt sich der Empfehlung des Bau- und Umweltausschusses an und beschließt, dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Hinsichtlich der Regelung in § 10 Abs. 1 der Ortsgestaltungssatzung soll eine Ausnahme gewährt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 24.02.2021 10:20 Uhr