Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung am 21.04.2020 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan beschlossen. Das Haushaltsjahr 2020 wurde wie folgt abgeschlossen:
Verwaltungshaushalt:
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Haushaltsansatz
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bereinigtes Soll
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Einnahmen
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6.303.900
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7.347.349,96
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Ausgaben
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6.303.900
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7.347.349,96
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Vermögenshaushalt
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Haushaltsansatz
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bereinigtes Soll
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Einnahmen
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2.750.600
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2.214.422,85
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Ausgaben
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2.750.600
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2.214.422,85
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Der Haushalt 2020 hat sich nach den Vorgaben positiv entwickelt.
Verwaltungshaushalt:
Mehreinnahmen konnte unter anderem bei Kindergartenbetriebskostenförderung + 49.916,00 EUR, Zuweisungen für Breitbandplanung + 27.102,25 EUR, Parkgebühren + 59.461,30 EUR, Entgelte für Abwasserentsorgung Gemeinde Saulgrub + 55.316,19 EUR, Kurbeitrag + 108.055,09 EUR, Gewerbesteuer + 301.531,95 EUR, Pauschale Finanzzuweisung + 99.210,00 EUR.
Es gab aber auch größere Mindereinahmen wie bei den Kanalbenutzungsgebühren
-98.528,19 EUR oder den Wassergebühren -24.460,59 EUR.
Auf der Ausgabenseite wurden meist Einsparungen erzielt, teilweise waren auch Mehrausgaben notwendig. Alle Mehrausgaben konnten durch Einsparungen oder Mehreinnahmen ausgeglichen werden.
Vermögenshaushalt:
Im Haushaltsjahr 2020 wurden verschiedene Anschaffungen bzw. Maßnahmen nicht voll ausgeführt. Bei einigen Maßnahmen waren zum Teil Mehrausgaben erforderlich.
Folgende geplante Baumaßnahmen und Investitionen wurden im Haushaltsjahr nicht umgesetzt/ bzw. nicht angeschafft:
Brandschutz; Errichtung Löschwasserbehälter Vorderkehr 30.000 EUR
Sanierung und Umbau Schulsportanlage 280.000 EUR
Straßenbeleuchtung; Umrüstung auf LED – Erwerb 25.000 EUR
Land- und Forstwirtschaft; Bau Forststraße Aschlerberg 100.000 EUR
Neubau Hochbehälter Sonnen 50.000 EUR
Lampl-Anwesen (nicht verausgabt) 255.000 EUR
Gesamt: 740.000 EUR
Die weiteren Vorgaben konnten weitgehend erzielt werden. Die Einhaltung der Deckungskreise wurde überwacht. Es wird auf die Begründung im Rechenschaftsbericht hingewiesen. Im Übrigen wurden nur Einsparungen erzielt. Alle dargestellten Entwicklungen haben letztendlich zu einem positiven Ergebnis im Verwaltungshaushalt geführt. Die Zuführung zum Vermögenshaushalt war mit 298.600 € geplant und konnte mit 1.199.491,71 € abgeschlossen werden. Die erforderliche Mindestzuführung zur Erfüllung der laufenden Verpflichtungen im Vermögenshaushalt (ordentliche Tilgung) mit 265.100 € konnte somit mehr als gewährleistet werden. Im Vermögenshaushalt wurden der Allgemeinen Rücklage 512.696,83 € zugeführt.
Durchlaufende Gelder:
Einzahlungen (Ist-Einnahmen)
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1.238.782,24 €
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Auszahlungen (Ist-Ausgaben)
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648.182,29 €
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Vorhandene Verwahrgelder (Buchmäßiger Bestand)
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590.599,95 €
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Der Haushaltsausgleich erfolgte im
- Verwaltungshaushalt mit einer Zuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe von 1.199.491,71 €, geplant waren 298.600,00 €.
- Vermögenshaushalt mit einer Zuführung zur Allgemeinen Rücklage in Höhe von
512.696,83 €,
- Ordentliche Darlehenstilgungen erfolgten in Höhe von 313.570,78 €.
Schuldenstand:
Der Schuldenstand zu Beginn des Jahres betrug 2.482.383,89 EUR
Darlehenstilgungen:
a) ordentliche Tilgungen incl. Auslaufzeit 313.570,78 EUR
b) außerordentliche Tilgungen incl. Umschuldung 0,00 EUR
Gesamttilgung: (Summe a + b ) 313.570,78 EUR
Neuaufnahme Kredit 400.000,00 EUR
Schuldenstand am 31.12.2020 2.568.813,11 EUR
Bei einem Schuldenstand von 2.568.813,11 € und bei einer Einwohnerzahl von 2.854 Einwohnern (Stand: 31.12.2019) liegt die Pro-Kopf-Verschuldung bei 900,07 € und stieg somit von 873,77 € um 26,30 €/Einwohner an.
Rücklagen:
Stand zu Beginn des Haushaltsjahres 350.658,21 EUR
Zuführung im Haushaltsjahr 2020 512.696,83 EUR
Stand am Ende des Haushaltsjahres 863.355,04 EUR
Kostenrechnende Einrichtungen
Beim Friedhof lässt sich eine Kostendeckung nicht mehr erreichen. Die Gebühren müssen neu kalkuliert werden. So auch der Bereich der Abwasserbeseitigung. Im Zuge der Umstellung der Abwassergebühr auf die gesplittete Abwassergebühr in 2021 wurden die Gebühren neu kalkuliert. Auch im Bereich der Wasserversorgung konnte eine Kostendeckung nicht erzielt werden. Eine Gebührenkalkulation wird auch hier erforderlich werden.