Kurparkgebäude; Antrag der Schützengesellschaft
Daten angezeigt aus Sitzung: 2022-01. Sitzung des Gemeinderates, 18.01.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | 2021-18. Sitzung des Gemeinderates | 10.11.2021 | nö | beschließend | 5 |
Gemeinderat | 2021-20. Sitzung des Gemeinderates | 14.12.2021 | nö | beschließend | 2 |
Gemeinderat | 2022-01. Sitzung des Gemeinderates | 18.01.2022 | ö | beschließend | 9 |
Sachverhalt
Die Schützengesellschaft Bad Kohlgrub beantragt mit Schreiben vom 05.08.2021 die Nutzung des rechten Raumes im Erdgeschoss des Kurparkgebäudes (ehem. Postfiliale). Diese würden dringend als Umkleide- und Lagerraum benötigt (siehe Antrag).
Die Verwaltung weist darauf hin, dass sowohl die Tourist-Info, als auch das Einwohnermeldeamt, Standesamt und Ordnungsamt während der Bauzeit alternative Räumlichkeiten während der Sanierung vom Haus des Gastes benötigen. Aus diesem Grunde empfiehlt die Verwaltung keine Vergabe an die Schützengesellschaft.
Am 13.12.2021 wurde von GRM Niklas noch ein Alternativvorschlag zum TOP eingebracht. Dieser würde neben verschiedenen Baumaßnahmen allerdings ein Brandschutzgutachten notwendig machen.
Beschluss
Der Antrag der Schützengesellschaft Bad Kohlgrub gegr. 1889 e.V. zur zusätzlichen Anmietung der Räumlichkeiten der ehemaligen Postfiliale im Kurparkgebäude wird befürwortet. Die Mietdauer beträgt ein Jahr und verlängert sich jeweils um ein Jahr, sollte dies nicht von der Gemeinde binnen Jahresfrist gekündigt werden. Auf den Bedarf der Gemeinde Bad Kohlgrub im Rahmen der Sanierung des Haus des Gastes wird explizit hingewiesen. Ein Wanddurchbruch ist aus Brandschutzgründen nicht zulässig; auf die Vereinsförderrichtlinie und der Betriebskostenregelung für das gesamte Objekt wird hingewiesen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1
Datenstand vom 09.03.2022 09:05 Uhr