Rochusfeld 156, Antrag zum Ausbau des Dachgeschosses zu Wohnzwecken, Anbau von Loggien und Erweiterung des Daches über die Loggien hinweg, Sanierung und Entkernung Bestandsgebäudes


Daten angezeigt aus Sitzung:  2022-04. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 04.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 2022-04. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 04.04.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Für das Grundstück FlNr. 700/701 wurde ein Antrag zum Ausbau des Dachgeschosses zu Wohnzwecken, dem Anbau von Loggien und der Erweiterung des Daches über die Loggien hinweg eingereicht. Außerdem soll das Bestandsgebäude saniert und entkernt werden. Die Außenmauern des bisherigen Gebäudes bleiben bestehen. 

Der Bau- und Umweltausschuss hat sich bereits in seiner Sitzung am 13.01.2022 mit einem ähnlichen Antrag beschäftigt. Der Gemeinderat hat das gemeindliche Einvernehmen am 18.01.2022 einstimmig erteilt.

Das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen hat mit Schreiben vom 15.02.2022 eine Genehmigung des Vorhabens nicht in Aussicht gestellt. Die Genehmigungsbehörde hält die geplanten Eingriffe in die Bausubstanz für derart massiv, dass dies einem Neubau gleicht. 

Der Antragsteller hat die nun vorliegende Planung angepasst und darin einen höheren Anteil von der alten Bausubstanz erhalten. Von einer vollständigen Entkernung wird Abstand genommen, damit ist die Planung genehmigungsfähig. Die Geschoßdecken und Zwischenwände werden erhalten.

Bauplanungsrechtliche Beurteilung
Das Grundstück ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Das antragsgegenständliche Vorhaben liegt im planungsrechtlichen Außenbereich. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung richtet sich insofern nach § 35 Abs. 2 BauGB. Demnach sind im Außenbereich sonstige Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und eine ausreichende Erschließung gesichert ist.

Das Vorhaben liegt außerhalb des Geltungsbereiches der Ortsgestaltungssatzung, hält die Vorgaben aber ein.


Erschließungsrechtliche Beurteilung
Die Erschließung des Baugrundstückes ist anhand der der Gemeinde vorliegenden Unterlagen in allen erforderlichen kommunalen Sparten gesichert. 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Ausbau des Dachgeschosses zu Wohnzwecken und Sanierung im Anwesen Rochusfeld 156.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 1

Datenstand vom 10.05.2022 13:26 Uhr