Mühlstraße 24; Erneuerung des Dachstuhls


Daten angezeigt aus Sitzung:  2022-09. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 04.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 2022-09. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 04.07.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Für das Grundstück FlNr. 314/1 der Gemarkung Bad Kohlgrub wurde ein Antrag auf Baugenehmigung zur Erneuerung des Dachstuhls eingereicht.

Der bestehende Dachstuhl (DN 24°) wird erneuert. Die Neigung wird auf künftig DN 18° reduziert. Die Firsthöhe reduziert sich dadurch von 7,99m auf 7,75m. Dachüberstand beträgt 1,45m, Ortgang 1,50m, Eindeckung mit Betondachziegeln. Die Bestimmungen der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten.


Bauplanungsrechtliche Beurteilung
Das Grundstück ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Das antragsgegenständliche Vorhaben liegt im planungsrechtlichen Außenbereich. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung richtet sich insofern nach § 35 BauGB. Demnach sind im Außenbereich Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, eine ausreichende Erschließung gesichert ist und im vorliegenden Fall - gemäß § 35 Abs. 4 Nr. 1 BauGB die äußere Gestalt des Gebäudes im Wesentlichen gewahrt ist

Erschließungsrechtliche Beurteilung
Die Erschließung des Baugrundstückes ist anhand der der Gemeinde vorliegenden Unterlagen in allen erforderlichen kommunalen Sparten gesichert. Das Anwesen liegt nicht direkt an der Mühlstraße, ist aber über eine Dienstbarkeit erschlossen. 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen für den Antrag auf Erneuerung des Dachstuhls im Anwesen Mühlstraße 24.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.10.2022 10:30 Uhr