Vollzug der Baugesetze; Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 38 "Östlicher Ortsrand"


Daten angezeigt aus Sitzung:  2023-17. Sitzung des Gemeinderates, 10.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2023-17. Sitzung des Gemeinderates 10.10.2023 ö beschließend 12

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 10.12.2019 beschlossen, für die FlNrn. 825/12, 825/13, 352/3, 825/146 einen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB bei gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren aufzustellen.

Die Aufstellung im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB ist zwischenzeitlich nicht mehr möglich. Das BVerwG hat mit Urteil vom 18.07.2023 (4 CN 3.22) entschieden, dass Freiflächen außerhalb des Siedlungsbereichs einer Gemeinde nicht im beschleunigten Verfahren nach § 13b Satz 1 BauGB ohne Umweltprüfung überplant werden dürfen. Nach Ansicht des Gerichts verstößt § 13b Satz 1 BauGB gegen EU-Recht. 

Der Aufstellungsbeschluss ist deshalb förmlich aufzuheben. Der Gemeinderat hat sich in der Sitzung am 28.09.2023 darauf verständigt, derzeit keine städtebauliche Entwicklung in dem Bereich vorzunehmen.

Beschluss

Der Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 38 „Östlicher Ortsrand“ im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB bei gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren wird aufgehoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.11.2023 09:09 Uhr