Städtebauförderung; Bedarfsanmeldung 2024


Daten angezeigt aus Sitzung:  2023-19. Sitzung des Gemeinderates, 14.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2023-19. Sitzung des Gemeinderates 14.11.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Gemeinde Bad Kohlgrub ist im Rahmen der Städtebauförderung im Unterprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“. Die anstehenden Maßnahmen sind mit der örtlichen Entwicklung jährlich anzupassen und bis zum 01.12. anzumelden.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind mit der Regierung von Oberbayern abgestimmt und wären förderfähig.


Erläuterungen zur Bedarfsmitteilung
 
 
 
 
 
Beabsichtigte Maßnahmen einschließlich vorliegender Bewilligungsanträge nach Prioritäten geordnet

förderfähige Kosten in Tsd. EUR
angemeldete Einzelmaßnahmen                      z.B.   Sanierungsgebiet II
voraus-sichtlich insgesamt förderfähig
davon bisher bereits bewilligt
vorgese-  hen im Pro-grammjahr
vorgesehen in den drei Fortschreibungsjahren
Ausbau des Baudenkmals Heugasse 2                                (Fl.-Nr. 371) für 4 Wohnungen                            Gesamtkosten: 1,2 Mio €, Finanzierung ....







2024
2025
2026
2027
 
 
 
 
 
 
 
1. Maßnahmen der Vorbereitungen
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
1.1 Sanierungsberatung
 
 
15
10
10
10
 
 
 
 
 
 
 
1.2 sonstige Vorbereitung
 
 
50
 
 
 
Detailkonzept Ortsmitte
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
2. Ordnungsmaßnahmen
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
2.5 Verbindung Hauptstraße
200
 
 
 
100
100
     über Staatsstraße
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
3. Baumaßnahmen
 
 
 
 
 
 
3.1 Modernisierung und Instandsetzung
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
3.1 Kurparkgebäude
1.300
 
 
 
800
500
 
 
 
 
 
 
 
3.1 Erneuerung Gehmweg/Galerienweg
200
 
 

 
200
 
 
 
 
 
 
 
3.1 Platz um den Maibaum, Umgestaltung
500
 
 
 
 
500
 
 
 
 
 
 
 
3.1 Modernisierung nach Förderungsrichtlinien
 
 
 
 
 
 
Fassaden- und Geschäftsflächen
 
 
 
15
30
30
 
 
 
 
 
 
 
4. Sonstige Baumaßnahmen
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Gesamtsumme
2.200
0
60
25
940
1.340

Im Jahr 2024 sind die Feinkonzeptionierung der Ortsmitte und die vorbereitenden Planungen für die Baumaßnahmen geplant, so dass die Förderanträge für Umsetzungen erst ab dem Jahr 2025 gestellt und in der Folge umgesetzt werden können. Daher sind die Beträge überwiegend ab 2026 vorgesehen. Ergänzend kommt hinzu, dass mit dem Bau des Hochbehälters Sonnen sowie der Erweiterung der Kindertagesstätte St. Martin zwei Großprojekte finanziert, begleitet und abgerechnet werden müssen.

Beschluss

Die Bedarfsanmeldung 2024 wird gemäß Vorlage befürwortet und beschlossen und ist bei der Regierung von Oberbayern entsprechend anzumelden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.12.2023 11:03 Uhr