Kindergarten St.-Martin; Bedarf zur Bildung einer weiteren Krippengruppe - weitere Vorgehensweise


Daten angezeigt aus Sitzung:  2023-20. Sitzung des Gemeinderates, 12.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2023-20. Sitzung des Gemeinderates 12.12.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Gemeinderat wurde im April (nachdem die Platzvergabe in den Kindertagesstätten erfolgt ist) darüber informiert, dass die zur Verfügung stehenden Betreuungsplätze in Bad Kohlgrub für das Betreuungsjahr 2023/2024 nicht ausreichen werden. 

Während unter Berücksichtigung der beiden Übergangsgruppen in der Mensa bzw. dem Werkraum der Bedarf für Kindergartenkinder gedeckt werden kann, lagen für die Krippengruppe 30 Anmeldungen bei sechs freiwerdenden Plätzen vor. Gemäß § 24 SGB VIII haben seit dem 01.08.2013 Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege. 

Bei einem Treffen am 07.09.2023 hat die Caritas signalisiert, dass das für eine zusätzliche Gruppe benötigte Personal zur Verfügung gestellt werden kann. Die Gemeinde ist demnach aufgefordert, geeignete Räumlichkeiten zu schaffen. Hierzu wurde frühzeitig das Landratsamt GAP, Abt. Kindergartenwesen als zuständige Genehmigungsbehörde einbezogen. Eine erneute Abfrage hat ergeben, dass nach wie vor ein dringender Bedarf für die Betreuung von neun Kindern aus Bad Kohlgrub besteht. Es darf davon ausgegangen werden, dass dieser in den nächsten Jahren weiter ansteigt. 

Der Gemeinderat hat frühzeitig erkannt, dass ein Anbau an der Kindertagesstätte St.-Martin unumgänglich ist und ein VgV-Verfahren in die Wege geleitet. Am 17.10.2023 erfolgte in einer außerordentlichen Sitzung die Entscheidung zum Architekten. Nach Rücksprache mit dem beauftragten Büro B3 Architekten aus Penzberg ist eine Inbetriebnahme des nun zu planenden Anbaus zum Kindergartenjahr 2026/2027 möglich. 

Der Gemeinderat hat sich in seiner Sitzung am 28.09.2023 mit dem Problem beschäftigt und die Möglichkeit, bis zur Fertigstellung des Anbaus Container aufzustellen, kontrovers diskutiert. Letztlich wurde das Thema vertagt, um die Meinung des neuen Architekten einzuholen. Es sollte geprüft werden, ob unter Umständen während der Bauphase bereits eine neue Gruppe belegt werden kann. Dies wurde zwischenzeitlich in einem ersten Vorgespräch mit dem Büro B3 ausgeschlossen. Das Büro machte sich aber selbst Gedanken, wie unter Umständen die Zeit im Bestand überbrückt werden könnte. Die beiden Vorschläge sind als Anlage beigefügt.

Nach Rücksprache mit der Kindergartenleitung sowie dem Landratsamt GAP wird eine Übergangslösung gemäß der vorliegenden Variante 2 empfohlen. Es wird darauf hingewiesen, dass dadurch der für einen ordentlichen Kindergartenbetrieb erforderliche Mehrzweckraum auf die Dauer von zwei Jahren nicht mehr zur Verfügung steht. Die Kosten für diese Zwischenlösung belaufen sich auf ca. 20.000 Euro zzgl. Ergänzung der Ausstattung und Mobiliar.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Die Errichtung von Containern wird abgelehnt. Der Vorschlag der B3 Architekten gemäß Variante 2 für eine weitere Krippengruppe bis 2026 wird begrüßt. Die Verwaltung wird beauftragt, alles weitere in die Wege zu leiten. Die Übergangsgruppe soll so bald wie möglich, spätestens zu Beginn des Kindergartenjahres 2024/2025 zur Verfügung stehen. Die erforderlichen Mittel sind im Haushalt für das Jahr 2024 vorzusehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.01.2024 10:41 Uhr