FlNr. 1710/8; Voranfrage zur Errichtung eines Hackschnitzelstadels zur Flachbodentrocknung


Daten angezeigt aus Sitzung:  2023-01. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 04.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 2023-01. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 04.04.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Eigentümer des Grundstückes FlNr. 1710/8 hat bereits im Rahmen des Bauamtstages am 14.02.2023 vorgesprochen und sein Anliegen erläutert. 

Der Beherbergungsbetrieb des Antragstellers wird mit einer Hackschnitzelheizung betrieben. Um das Hackgut lagern und trocknen zu können, ist die Errichtung eines zusätzlichen Stadels erforderlich. Das neue Gebäude soll 8x12m (96m²) groß sein.

Bauplanungsrechtliche Beurteilung
Das Grundstück ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Das antragsgegenständliche Vorhaben liegt im planungsrechtlichen Außenbereich. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung richtet sich insofern nach § 35 BauGB. Demnach sind im Außenbereich Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, eine ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn das Vorhaben gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient. Die landwirtschaftliche Privilegierung ist im Rahmen dieser unverbindlichen Anfrage vor der Einreichung eines Bauantrages vom Landwirtschaftsamt zu klären. 

Wenn dies vom Landwirtschaftsamt bestätigt wird, kann der Stadel gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c BayBO verfahrensfrei errichtet werden.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der Errichtung eines Hackschnitzelstadels zur Flachbodentrocknung grundsätzlich zu sofern das Landwirtschaftsamt die Privilegierung des Bauherrn anerkennt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 1

Datenstand vom 05.05.2023 08:53 Uhr