Der Bau- und Umweltausschuss hat sich zuletzt am 31.07.2023 mit einem Antrag auf Vorbescheid zur Erweiterung der bestehenden Hofstelle und Errichtung einer weiteren Wohneinheit beschäftigt. Nun wurde (wie vom Landratsamt gefordert) ein Bauantrag zum Neubau eines barrierefreien Gebäudes vorgelegt. Die Erweiterung der Hofstelle wird zu einem späteren Zeitpunkt eingereicht.
Antragsgegenständlich ist der Neubau eines Einfamilienhauses (14 x 9m, SD 20°, Wfl. 134,80 m², 2 Vollgeschosse) östlich der bestehenden Hofstelle. Im Wohntrakt des landwirtschaftlichen Anwesens befinden sich bereits zwei Wohneinheiten sowie zwei Ferienwohnungen. Die Anzahl der Wohneinheiten auf dem Hof wird damit auf fünf erhöht.
Im Vergleich zur Bauvoranfrage wurden folgende Veränderungen vorgenommen:
- keine Außentreppe mehr ins UG
- die Dachneigung von 18 auf 20 Grad erhöht
- Gebäude verschoben westlich 2m, südlich 1m
Bauplanungsrechtliche Beurteilung
Das Grundstück ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Das antragsgegenständliche Vorhaben liegt im planungsrechtlichen Außenbereich. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung richtet sich insofern nach § 35 BauGB. Demnach sind im Außenbereich Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, eine ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn das Vorhaben gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient. Die landwirtschaftliche Privilegierung wurde zwischenzeitlich vom Landwirtschaftsamt bestätigt.
Mit Vorbescheid vom 29.08.2023 wurde vom Landratsamt Garmisch-Partenkirchen festgestellt, dass die Errichtung einer landwirtschaftsbetrieblichen Wohnung inkl. dem Wohnbedarf für eine Pflegeperson in einem freistehenden Gebäude östlich des vorhandenen Bestandes -bis zu einer Wohnfläche von insgesamt 140 m² inkl. dem Wohnbedarf für eine Pflegeperson angemessen und genehmigungsfähig ist.
Erschließungsrechtliche Beurteilung
Die Erschließung des Baugrundstückes ist anhand der der Gemeinde vorliegenden Unterlagen in allen erforderlichen kommunalen Sparten gesichert.