Harrerstr. 7; Antrag auf Nutzungsänderung der Bürofläche im UG zu Wohnzwecken
Daten angezeigt aus Sitzung:
2024-14. Sitzung des Gemeinderates, 10.09.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Beantragt wird eine Nutzungsänderung im Anwesen Harrerstraße 7 von bisher Büro in Wohnung. Das Untergeschoss des 1994 errichteten Hauses war als Büro geplant, wird aber tatsächlich als Wohnraum genutzt. Nun soll die tatsächliche Nutzung nachträglich genehmigt werden. Die Wohnung hat eine Größe von 71,85 m².
Durch die Nutzungsänderung entsteht in dem Gebäude eine vierte Wohneinheit. Die erforderlichen fünf Stellplätze werden auf dem Grundstück nachgewiesen.
Bauplanungsrechtliche Beurteilung
Das Grundstück ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als reines Wohngebiet (WR) dargestellt und befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 3 „An der Fallerstraße“. Die Festsetzungen der Bauleitplanung werden eingehalten.
Erschließungsrechtliche Beurteilung
Die Erschließung des Baugrundstückes ist anhand der der Gemeinde vorliegenden Unterlagen in allen erforderlichen kommunalen Sparten gesichert.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Nutzungsänderung von Büro zu Wohnung im bestehenden Wohngebäude Harrerstraße 7.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.10.2024 08:57 Uhr