Jahresabschluss zum 31.12.2023 gemäß Art. 102 Abs. 1 GO


Daten angezeigt aus Sitzung:  2024-14. Sitzung des Gemeinderates, 10.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2024-14. Sitzung des Gemeinderates 10.09.2024 ö beschließend 10

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung am 14.02.2023 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan beschlossen. Das Haushaltsjahr 2023 wurde wie folgt abgeschlossen:


Die Jahresrechnung 2023 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt:




Verwaltungs-
haushalt
Vermögens-
haushalt
insgesamt

€ 
1.
Feststellung des Ergebnisses 
(§ 41 KommHV)




1.1
Soll-Einnahmen
8.722.464,55
2.567.124,72
11.289.589,27

1.2
+  Neue Haushaltseinnahmereste
-
-
-

1.3
-   Abgang alter Haushaltseinnahmereste
-
-


1.4
-   Abgang alter Kasseneinnahmereste
     (Erlässe, sonstige Abgänge)
-3.000,00
-
-3.000,00

1.5
Summe bereinigte Soll-Einnahmen
8.719.464,55
2.567.124,72
11.286.589,27

1.6
Soll-Ausgaben
8.724.573,50
2.567.124,72
11.291.698,22

1.7
+  Neue Haushaltsausgabereste
-
-
-

1.8
-   Abgang alter Haushaltsausgabereste
-
-
-

1.9
+  Abgang alter Kassenausgabereste
-5.108,95
-
-5.108,95

1.10
Summe bereinigte Soll-Ausgaben
8.719.464,55
2.567.124,72
11.286.589,27

1.11
Etwaiger Unterschied
bereinigte Soll-Einnahmen abzügl. 
bereinigte Soll-Ausgaben






Nachrichtlich: Sollüberschuss
-
977.095,72
-


2.
Gesamtbetrag der beim Jahresabschluss 
unerledigten Vorschüsse und Verwahrgelder


2.1
Unerledigte Vorschüsse


0,00

2.2
Unerledigte Verwahrgelder


1.915.845,76






3.
Stand des Vermögens, der 
Schulden und Rücklagen
Stand zu Beginn des Haushaltsjahres

Zugang

Abgang
Stand am Ende 
des Haushaltsjahres
€ 

3.1
Vermögen
(wird nicht bewertet)
-
-
-
-

3.2
Schulden
2.080.192
-
204.492
1.875.700

3.3
Rücklagen 
(Allgemeine Rücklage)
2.180.200
977.096
-
3.157.296

3.4
Sonderrücklage
(Abwasser)
457.224
243.977
-
701.201

3.5
Sonderrücklage
(Straße)
67.266
25.883
-
93.149



4.
Die im Haushaltsjahr 2023 angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Gemeinderatsbeschlüssen erfolgt ist, hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt.

Beschluss

Der Rechnungsprüfungsausschuss wird mit der Prüfung der Jahresrechnung 2023 beauftragt
-        Besondere Prüfungsaufträge werden nicht erteilt.
-        Die Verhandlungen sind nichtöffentlich zu führen.
-        Über das Ergebnis der Prüfung ist eine Niederschrift zu fertigen. Diese ist dem Gemeinderat vorzulegen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.10.2024 08:57 Uhr