Hörnle-Schwebebahn Verwaltungs GmbH; Vorstellung der Kosten für die Bahnsanierung


Daten angezeigt aus Sitzung:  2024-16. Sitzung des Gemeinderates, 08.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2024-16. Sitzung des Gemeinderates 08.10.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20.02.2024 beschlossen, dem Liftausschuss unter bestimmten Voraussetzungen in der Zeit der Sanierung der Hörnle-Schwebebahn beschließende Kompetenzen zu verleihen.

So soll der Liftausschuss nach vorheriger Genehmigung eines detaillierten Kostenplanes durch den Gemeinderat alle mit der Sanierung zusammenhängenden Ausgaben in voller Höhe beschließen. Eine Abweichung der Kosten von bis zu 20% gegenüber der Kostenplanung ist noch tolerierbar. Die Geschäftsordnung wurde in der Sitzung am 12.03.2024 entsprechend angepasst.

Der Geschäftsführer der Hörnle-Schwebebahn, Frank Peters, wird dem Gremium in der Sitzung den finalen Kostenplan vorstellen und erläutern.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorgelegten Kostenplan zu. Gemäß § 8 Abs. 3 der Geschäftsordnung 2020-2026 des Gemeinderates Bad Kohlgrub erhält damit der Liftausschuss im Rahmen der vorgelegen Kostenplanung bzw. bei 20%igen Über- oder Unterschreitungen beschließende Kompetenzen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.11.2024 10:41 Uhr