FlNr. 397; Ersatzbau eines Geräte- und Lagerschuppens


Daten angezeigt aus Sitzung:  2024-03. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 06.05.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 2024-03. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 06.05.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Für das Grundstück FlNr. 397 wurde ein Antrag zum Ersatzbau eines Geräte- und Lagerschuppens eingereicht. Der ursprüngliche Stadel auf dieser Fläche ist vor zwei Jahren abgebrannt und soll nun an gleicher Stelle ersetzt werden. Der alte Schuppen hatte eine Größe von 100 m² (7,3x13,7m)

Der Ersatzbau in Holzbauweise mit einer Größe von 16,00x8,30m (132,80m²) hat eine Traufhöhe von 4,11m, DN 25° mit 1,40m Dachüberstand trauf- bzw. 2,00m firstseitig. 

Bauplanungsrechtliche Beurteilung
Das Grundstück ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Das antragsgegenständliche Vorhaben liegt im planungsrechtlichen Außenbereich. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung richtet sich insofern nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Demnach sind im Außenbereich Vorhaben die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und eine ausreichende Erschließung gesichert ist. Die Privilegierung wird parallel vom Landratsamt im Rahmen des Genehmigungsverfahrens geprüft.

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich der Ortsgestaltungssatzung.


Erschließungsrechtliche Beurteilung
Die Erschließung des Baugrundstückes ist anhand der der Gemeinde vorliegenden Unterlagen in allen erforderlichen kommunalen Sparten gesichert bzw. nicht erforderlich. 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Ersatzbau eines Geräte- und Lagerschuppens auf FlNr. 397 vorausgesetzt das Amt für Landwirtschaft bestätigt eine Privilegierung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.08.2024 10:29 Uhr