Kehrer Str. 1 a; Antrag auf Vorbescheid zur Nutzungsänderung einer Wohneinheit in eine Ferienwohnung ohne bauliche Änderungen
Daten angezeigt aus Sitzung:
2025-01. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 07.01.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Beantragt wird im Rahmen deiner Bauvoranfrage eine Nutzungsänderung der Wohnung 2 im Anwesen Kehrer Straße 1a in eine Ferienwohnung.
Das Mehrfamilienhaus wurde in 1992 errichtet. Durch die beantragte Nutzungsänderung soll eine genehmigte Wohneinheit in eine Ferienwohnung umgewandelt werden. Bauliche Veränderungen sind nicht geplant.
Bauplanungsrechtliche Beurteilung
Das Grundstück ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als allgemeines Wohngebiet (WA) dargestellt. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung richtet sich nach § 34 BauGB. Demnach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich insbesondere nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren (prägenden) Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Nutzung als Ferienwohnung gemäß § 13a BauNVO entspricht einem „sonstigen Gewerbe“ und ist in allgemeinen Wohngebieten gem. § 4 BauNVO ausnahmsweise zulässig. Die Ausnahme wird mit dem Antrag auf Vorbescheid beantragt.
Erschließungsrechtliche Beurteilung
Die Erschließung des Baugrundstückes ist anhand der der Gemeinde vorliegenden Unterlagen in allen erforderlichen kommunalen Sparten gesichert.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid zur Nutzungsänderung einer Wohneinheit in eine Ferienwohnung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Datenstand vom 02.04.2025 12:24 Uhr