Kehrer Straße 20; Neubau eines Bauhofes


Daten angezeigt aus Sitzung:  2025-01. Sitzung des Gemeinderates, 14.01.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 2025-01. Sitzung des Gemeinderates 14.01.2025 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 12.11.2024 einstimmig dem Neubau eines Bauhofes an der Kehrer Straße zugestimmt und die Verwaltung mit den weiteren Schritten beauftragt. Eine entsprechende Vorplanung wurde in der Sitzung erläutert. Der nun vorliegende Bauantrag entspricht diesem Entwurf und kann ins Verfahren gegeben werden. Da es sich um ein gemeindliches Gebäude handelt, sollte der Gemeinderat über das gemeindliche Einvernehmen befinden.

Beantragt wird der Neubau eines Bauhofgebäudes als Ersatzbau für das zu kleine und ungeeignete Betriebsgebäude in der Raiffeisenstraße 2. Der Bau mit einer Größe von 30,45m x 15,45m erfolgt voraussichtlich in Holzbauweise mit Satteldach, DN 22° mit roten Dachpfannen. Die Bauweise wird vorerst offengehalten, um den Bietern bei der nun folgenden Ausschreibung einem maximalen Gestaltungsspielraum zu geben. 

Der Grundriss ist in fünf Abschnitte á 6,00m Breite aufgeteilt. Der südliche Hallenteil ist in EG+OG als Büro- und Sozialräume bzw. Werkstatt geplant. Die weiteren vier Hallenteile werden im EG als Fahrzeughalle genutzt. Neben dem Verwaltungstrakt ist im OG ein weiterer Teil zur Holzverarbeitung vorgesehen. Die Firsthöhe beträgt 10,06m, Wandhöhe 6,94m. Der östliche Dachüberstand ist mit 3,33m tiefer, um darunter Lagerfläche schaffen zu können. Das bestehende Hochregal (verfahrensfrei) wird voraussichtlich an die Nordseite des Grundstücks verlegt. Aus Kostengründen wird der Waschplatz im Außenbereich errichtet.

Eine Nutzung der Fläche als Festplatz ist nach wie vor möglich. Deshalb ist im Lageplan der Standort eines Bierzeltes gestrichelt dargestellt.

Bauplanungsrechtliche Beurteilung
Das Grundstück ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan als Volksfestplatz dargestellt. Die bauplanungsrechtliche Beurteilung richtet sich nach § 34 BauGB. Demnach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich insbesondere nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren (prägenden) Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Dies ist nach Rücksprache mit dem Landratsamt Garmisch-Partenkirchen gegeben, da sich das Gebäude in unmittelbarer Nähe zum bestehenden Wertstoffhof befindet. Die Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten. 

Erschließungsrechtliche Beurteilung
Die Erschließung des Baugrundstückes ist anhand der der Gemeinde vorliegenden Unterlagen in allen erforderlichen kommunalen Sparten gesichert. 

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Bauhofes in der Kehrer Straße 20.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2025 08:06 Uhr