Nehrdich Martin, Hörnleweg 2; Neubau eines Unterstandes.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.10.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.10.2015 ö beschließend 4

Sachverhalt

Siehe Eingabeplan mit Antrag auf isolierte Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung.

Nach § 6 Abs. 1 der Ortsgestaltungssatzung sind grundsätzlich nur Satteldächer zulässig. Andere Dachformen können ausnahmsweise zugelassen werden, wenn die besondere Dachform sich besser in die Eigenart der baulichen Umgebung einfügt.

Da es sich bei dem geplanten Unterstand aufgrund seiner Fläche unter 50 m² um ein verfahrensfreies Vorhaben gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 b) BayBO handelt, hat über Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften die Gemeinde zu entscheiden (Art. 63 Abs. 3 BayBO).

Beschluss

Die beantragte Ausnahme von § 6 Abs. 1 der Ortsgestaltungssatzung, wonach für den geplanten Untersand ein Pultdach vorgesehen ist, wird zugelassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 4

Datenstand vom 11.11.2015 09:18 Uhr