Änderungen von den Beitrags- und Gebührensatzungen zur Entwässerungs- und zur Wasserabgabesatzung; Übergangsregelung.
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 13.10.2015
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Gemeinde Bad Kohlgrub hatte hinsichtlich Ihrer Beitrags- und Gebührensatzungen zur Entwässerungs- und zur Wasserabgabesatzung über Jahrzehnte lang keine gültigen Satzungen. Dies stellte sich bereits in einem Klageverfahren im Jahr 2008 heraus. Grund dafür war hauptsächlich der unzulässige Beitragsmaßstab des m³-umbauten Raumes.
Nun stellt das für die Gemeinde eine große Problematik dar, mit diesem nichtigen Satzungsrecht ordnungsgemäß umzugehen.
Anlässlich eines aktuellen Widerspruchs, schlägt das Landratsamt in Kooperation mit der Regierung von Oberbayern vor, eine Übergangsregelung in unsere Satzungen einzufügen. Dadurch ist es der Gemeinde möglich, einen Strich unter die Altfälle zu setzen und künftig korrekt abzurechnen.
Datenstand vom 11.11.2015 09:18 Uhr