Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen Sitzung.
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 08.12.2015
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 08.12.2015 | ö | beschließend | 1 |
Sachverhalt
Gemäß § 22 Abs. 1 GeschO ist die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung zu genehmigen.
Auf die Frage des Vorsitzenden werden zu der Niederschrift Nr. 22 vom 10.11.2015 keine Einwendungen erhoben.
Beschluss
Die Niederschrift Nr. 22 vom 10.11.2015 wird gemäß § 26 Abs. 1 GeschO genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 13.01.2016 14:57 Uhr