Zweitwohnungssteuer.
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 08.12.2015
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 08.12.2015 | ö | informativ | 2.1 |
Sachverhalt
Zu dem in der letzten Sitzung bekannt gegebenen Urteil berichtet der Vorsitzende, dass unsere Satzung davon nicht betroffen ist, da wir die Zweitwohnungssteuer nach einem linearen Steuersatz erheben.
Bei den beanstandeten Satzungen handelt es sich solche, bei denen die Erhebung der Steuer nach einem Stufenmodell
erfolgt.
Die von uns erlassene Satzung ist somit rechtssicher und auch weiterhin anwendbar.
Datenstand vom 13.01.2016 14:57 Uhr