Thurau Doris und Rötsch Karl, Vierkirchen; Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage an der Windheuserstraße.
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 12.01.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Siehe Eingabeplan mit Antrag auf Genehmigungsfreistellung.
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Badstraße“.
Der Eingabeplan wurde, soweit möglich, von der Verwaltung geprüft und entspricht den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes, sowie der Ortsgestaltungssatzung. Im Übrigen schreibt das Gesetz keine Prüfungspflicht der Gemeinde vor. Sie ist grundsätzlich nicht verpflichtet, zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Genehmigungsfreistellung vorliegen. Die Verantwortung dafür, dass das Vorhaben formell genehmigungsfrei und materiell rechtmäßig ist, obliegt vielmehr allein dem Bauherrn und den am Bau beteiligten Personen, also neben dem Bauherrn, dem Entwurfsverfasser und den beigezogenen Fachleuten, sowie den Unternehmern. Diese tragen auch das Risiko für die formelle und materielle Rechtmäßigkeit der Bauausführung und die daraus sich ergebenden Folgen.
Für den Fall, dass mit der beantragten Genehmigungsfreistellung Einverständnis besteht, ist eine Beschlussfassung des Gemeinderates nicht erforderlich.
Datenstand vom 17.02.2016 13:02 Uhr