Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen Sitzung.
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 08.03.2016
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 08.03.2016 | ö | beschließend | 1 |
Sachverhalt
Gemäß § 22 Abs. 1 GeschO ist die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung zu genehmigen.
Frage:
Werden zu der Niederschrift Nr. 25 vom 16.02.2016 Einwendungen erhoben?
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 13.04.2016 08:15 Uhr