Genehmigung der Niederschrift der vorangegangenen Sitzung.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 08.03.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.03.2016 ö beschließend 1

Sachverhalt

Gemäß § 22 Abs. 1 GeschO ist die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung zu genehmigen.

Frage:
Werden zu der Niederschrift Nr. 25 vom 16.02.2016 Einwendungen erhoben?

Beschluss

Die Niederschrift Nr. 25 vom 16.02.2016 wird gemäß § 26 Abs. 1 GeschO genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.04.2016 08:15 Uhr