Der Gemeinderat hat am 12.01.2016 die Änderung des Bebauungsplanes „Gagers“ beschlossen.
Im Rahmen des festgelegten vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB wurde die öffentliche Auslegung, sowie die Beteiligung der Behörden in der Zeit vom 29.01.2016 bis 29.02.2016 durchgeführt.
Während der Auslegungsfrist sind von Bürgern keine Bedenken oder Anregungen vorgebracht worden.
Als betroffene Behörden wurden die Regierung von Oberbayern und das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen beteiligt, die wie folgt Stellung genommen haben:
- Regierung von Oberbayern; Schreiben vom 29.01.2016
Die geringfügig geänderte Fassung (Abgrabungen und Aufschüttungen innerhalb des
gegenständlichen Geltungsbereichs) steht den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegen.
- Landratsamt, Bauamt, Garmisch-Partenkirchen; Schreiben vom 01.03.2016
Zu „A. Baurecht“:
Zur Änderung der Wandhöhe:
Die Änderung wird kritisch gesehen, weil dadurch laut Bauamt Wandhöhen bis 7,00 m entstehen können. Gemäß Bauamt wird der Bauherr mit der bisherigen Wandhöhe nicht benachteiligt. Da der Bauherr aber auch durch die neue Wandhöhe
nicht benachteiligt wird, wird die Änderung in der geplanten Form beibehalten.
Zur Änderung der Geländefestsetzungen:
Gegen die Änderung bestehen keine Bedenken.
Zur Änderung der Oberflächenbeläge:
Die Änderung wird befürwortet. Die Behörde regt an, fugenoffenes Pflaster mit mind. 2 cm Fuge zu verwenden.
Zu „B. Naturschutz“:
Gegen die Änderung bestehen keine Bedenken.
Zu „C. Immissionsschutz“:
Gegen die Änderung bestehen keine Bedenken.
Zu „D. Wasserrecht“:
Gegen die Änderung bestehen keine Bedenken.