Bebauungsplan "An der Stickelsgrabenstraße"; 1. Änderung.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 14.06.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.06.2016 ö beschließend 4

Sachverhalt

In der letzten nichtöffentlichen Sitzung wurde dem Antrag der BöhmerLaubender Architektur und Stadtplanung vom 02.05.2016 entsprochen und beschlossen, den Bebauungsplan „An der Stickelsgrabenstraße“ zu ändern.

Siehe Änderungsentwurf mit Begründung vom 07.06.2016.

Beschluss

-        Der Bebauungsplan „An der Stickelsgrabenstraße“ wird, wie vorgeschlagen, geändert.

-        Der vom Architekturbüro BöhmerLaubender, Bad Kohlgrub, ausgearbeitete Änderungsentwurf vom 07.06.2016 mit Begründung wird gebilligt.

-        Auf dieser Grundlage ist die Bebauungsplanänderung im vereinfachten Verfahren gemäß  § 13 BauGB in die Wege zu leiten.

-        Mit der Benachrichtigung der beteiligten Behörden wird der Planfertiger beauftragt.

-        Die Kosten der Bebauungsplanänderung sind vom Antragsteller zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.07.2016 13:17 Uhr