Krimmer Sandra, München; Errichtung eines Gartenhauses Hainerstr. 9 - Antrag auf Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung (Dachform).


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 14.06.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.06.2016 ö beschließend 10

Sachverhalt

Siehe Eingabe per E-Mail vom 01.06.2016.

Nach § 6 Abs. 1 der Ortsgestaltungssatzung sind grundsätzlich nur Satteldächer zulässig. Andere Dachformen können ausnahmsweise zugelassen werden, wenn die besondere Dachform sich besser in die Eigenart der baulichen Umgebung einfügt.

Da es sich bei dem beabsichtigten Gartenhaus um ein Gebäude mit einem Brutto-Rauminhalt unter 75 m³ handelt, ist es gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 a) BayBO ein verfahrensfreies Vorhaben, so dass über Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften die Gemeinde zu entscheiden hat (Art. 63 Abs. 3 BayBO).

Beschluss

Die beantragte Ausnahme von § 6 Abs. 1 der Ortsgestaltungssatzung, wonach für das geplante Gartenhaus ein Doppelpultdach vorgesehen ist, wird zugelassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

Datenstand vom 19.07.2016 13:17 Uhr