Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen; 2. Änderung.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 12.07.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.07.2016 ö beschließend 7

Sachverhalt

In der letzten Sitzung wurde beschlossen, § 37 Abs. 2 der Friedhofssatzung dahingehend zu ändern, dass Steineinfassungen im St.-Rochus-Friedhof zukünftig in allen Abteilungen gestattet sind.

Der bisherige § 37 Abs. 2 lautete wie folgt:
„Einfassungen aus Steinmaterial sind nur im Ortsfriedhof sowie im St.-Rochus-Friedhof in den Abteilungen I, II, III gestattet.“

Beschluss

Die beigefügte 2. Satzung zur Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Gemeinde Bad Kohlgrub, die Bestandteil dieses Beschlusses ist, wird erlassen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 5

Datenstand vom 10.08.2016 09:11 Uhr