Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen; 2. Änderung.
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 12.07.2016
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 12.07.2016 | ö | beschließend | 7 |
Sachverhalt
In der letzten Sitzung wurde beschlossen, § 37 Abs. 2 der Friedhofssatzung dahingehend zu ändern, dass Steineinfassungen im St.-Rochus-Friedhof zukünftig in allen Abteilungen gestattet sind.
Der bisherige § 37 Abs. 2 lautete wie folgt:
Beschluss
Die beigefügte 2. Satzung zur Änderung der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Gemeinde Bad Kohlgrub, die Bestandteil dieses Beschlusses ist, wird erlassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 5
Datenstand vom 10.08.2016 09:11 Uhr